1. Vertragsabschluss

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Hinweise des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Aufträge und ergänzende Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Kostenvoranschläge und Angaben über Frachtsätze sind unverbindlich.
  4. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Zusicherungen von Eigenschaften sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. An die bei Auftragserteilung jeweils geltenden Preise bzw. Preislisten hält sich Plasticard-ZFT 4 Monate ab Auftragserteilung gebunden. Sind längere Liefertermine bzw. Lieferfristen vereinbart, so gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarung die jeweils am Liefertage geltenden Preise bzw. Preislisten.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Abzug oder sonstige abweichend vereinbarte Nachlässe zzgl. der bei Auftragserteilung bzw. 4 Monate nach Auftragserteilung jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Nicht in den jeweils gültigen Preisen enthalten sind die Kosten für Verpackung, Porto, Nachnahme, Zoll u.ä. sowie Gebühren, Frachtkosten, Versicherungskosten oder sonstige durch die Versendung oder Verfrachtung bedingte Kosten.
  3. Rechnungen sind zu den jeweils in der Rechnung ausgewiesenen Terminen fällig. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Davon ausgenommen sind Lieferungen, die bei Übergabe der Ware oder innerhalb von 8 Tagen zahlbar sind.
  4. Bei Auslands- oder Wechselkursgeschäften gelten die jeweils am Verkaufsort gültigen Preise nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 2.1 und 2.2.
  5. Plasticard-ZFT behält sich die Ablehnung von Wechseln und Schecks ausdrücklich vor, deren Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- sowie Scheck- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
  6. Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung das Eigentum von Plasticard-ZFT.
  7. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen im Verzug, so ist Plasticard-ZFT berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.
  8. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  9. Plasticard-ZFT ist berechtigt, im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden pauschal 30% des Kaufpreises als Schadenersatz zu verlangen.
  10. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Termine

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich in unserer Auftragsbestätigung als solche vereinbart werden.
  2. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von Plasticard-ZFT oder eines ihrer Lieferanten sowie außergewöhnliche Wetter- bzw. Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
  3. Kommt Plasticard-ZFT mit seinen Verpflichtungen in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.
  4. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn Plasticard-ZFT und/oder ihre Erfüllungsgehilfen diesen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen. Evtl. bestehende Ersatzansprüche gegen Erfüllungsgehilfen und/oder Zulieferer tritt Plasticard-ZFT an den Kunden zum Zwecke der Geltendmachung ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an.
  5. Macht der Kunde von vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung irgendwelcher Lieferzeiten oder Lieferfristen zu.
  6. Will der Kunde – unbeschadet vorstehender Regelungen – einen vertraglich oder gesetzlich bestehenden Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens geltend machen und macht der Kunde das Entstehen eines solchen Verzugsschadens hinreichend glaubhaft, so wird die Höhe des Schadens auf 0,5% der jeweiligen Teillieferung bzw. nicht erbrachten Lieferung pro vollendete Woche, höchstens aber 5% des für die rückständige Lieferung vereinbarten Nettopreises beschränkt, und zwar des Teils der Lieferung, der wegen Verzugs nicht nutzbar ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

4. Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird auf Wunsch des Kunden der Versand verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5. Gewährleistung

  1. Für Mängel der gelieferten Ware einschließlich Fehlen zugesicherter Eigenschaften leistet Plasticard-ZFT 6 Monate, für Ersatzteile 3 Monate Garantie.
  2. Die Mängelhaftung gemäß Ziffer 5.1 bezieht sich auf normalen Verschleiß. Sie entfällt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung Eingriffe an der von uns gelieferten Ware vornehmen. Die Gewährleistung entfällt ferner bei Fehlern, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereiches von Plasticard-ZFT liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn Plasticard-ZFT verweigert wird, die Ursache des gerügten Fehlers zu untersuchen.
  3. Im Falle eines Mangels nach Ziffer 5.1. ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich bei Plasticard-ZFT schriftlich und reproduzierbar anzuzeigen.
  4. Gemäß Ziffer 5.1. und 5.3. gerügte Ware ist zum Zwecke der Überprüfung und Nachbesserung auf Kosten des Kunden an Plasticard-ZFT zu senden. Plasticard-ZFT ist verpflichtet, in berechtigten Fällen innerhalb der in Ziffer 5.1. genannten Fristen kostenlos Nachbesserung zu leisten. Plasticard-ZFT ist jedoch auch berechtigt, diese Nachbesserung durch Lieferung einer neuen, in Funktion und Leistung gleichwertigen Ware zu leisten.
  5. Gelingt Plasticard-ZFT die in Ziffer 5.4. genannte Nachbesserung nicht innerhalb von 6 Monaten ab Zugang der beanstandeten Ware, so ist der Kunde berechtigt, unter Wahrung der Rechte von Plasticard-ZFT gemäß Ziffer 5.3. nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages für die betreffende Ware zu verlangen. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, soweit ein Fall gemäß Ziffer 5.2. vorliegt.
  6. Macht der Kunde Gewährleistungsrechte geltend, so hat dies keinen Einfluß auf weitere zwischen ihm und Plasticard-ZFT bestehende Verträge.
  7. Für die Lieferung von Plastikkarten gelten die zusätzlichen Bedingungen gemäß Punkt 6.

6. Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Plastikkarten

  1. Die technischen Hinweise zur Ausführung von Druckvorlagen sind in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
  2. Der Druck der Karten wird nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgeführt. Bearbeitungsspuren, Farbunterschiede sowie geringfügige Abweichungen von den Lithoandrucken sind material- und verarbeitungsbedingt. Sie sind keine Fehler, die den Wert oder die Gebrauchseigenschaften der Plastikkarten beeinträchtigen. Sie berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme der Karten oder zu einem Preisnachlaß und begründen auch keinen Schadenersatzanspruch.
  3. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und formelle Gestaltung der Karte verantwortlich. Er stellt diesbezüglich Plasticard-ZFT von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Dies bezieht sich auch auf urheber-, wettbewerbs- und namensrechtliche Fragen.
  4. Die Lieferfrist beginnt mit der Druckfreigabe durch den Auftraggeber. Durch nicht rechtzeitige Druckfreigabe entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Mängelrügen zur Druckausführung müssen binnen 14 Tagen nach Auslieferung geltend gemacht werden.
  6. Plasticard-ZFT ist berechtigt auf eigene Kosten Archiv-, Muster- und Präsentationsstücke herzustellen und diese in diesem Sinne zu verwenden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass bei bestehenden Urheberrechten Dritter dafür ein unentgeltliches Nutzungsrecht eingeräumt wird.
  7. Bei Aufträgen zur Lieferung von Telefonkarten gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen der DeTeMedien GmbH in der jeweils gültigen Fassung.

7. Haftungsbeschluss

Soweit in den vorhergehenden Bestimmungen Rechte aus Lieferverzögerung, Nichterfüllung, Mängelbeseitigung oder sonstigen Verpflichtungen nicht ausdrücklich zugestanden werden, sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen zwingend gehaftet wird, beschränkt sich der Umfang des Ersatzanspruches auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und insgesamt höchstens auf einen Betrag in Höhe des jeweiligen Nettoauftragwertes. Der Kunde stellt Plasticard-ZFT von allen Ansprüchen Dritter frei, die über Haftungsumfang oder Haftungshöhe nach vorstehenden Bedingungen hinausgehen.

8. Nutzungsbedingungen für Online-Personalisierungsabrufe

Grundlage jeder Vertragsbeziehung mit Plasticard-ZFT sind die AGB der Plasticard-ZFT GmbH & Co. KG. Zusätzlich gelten bei Nutzung des Online-Personalisierungsdienstes von Plasticard-ZFT folgende Bedingungen:

  1. Voraussetzung für die Nutzung des Online-Kartendepots ist die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen
  2. Die Nutzung des Online-Services setzt grundsätzlich die Existenz eines Abrufvertrages zwischen Plasticard-ZFT und dem Kunden (im Folgenden Nutzer genannt) voraus. In diesem Vertrag sind alle Preise und sonstigen Nutzungsentgelte vereinbart.
  3. Die Einrichtung des Online-Depots ist bei www.kartendepot.de kostenfrei. Die Preise und Lieferbedingungen für den Personalisierungsservice sind dem Nutzer durch Angebote und die verbindliche Auftragsbestätigung bekannt. Der Vertrag über die Depothaltung und Abrufpersonalisierung wird unabhängig von der Nutzung des Online-Service durch Bestellung des Kunden und Auftragsbestätigung durch Plasticard-ZFT geschlossen. Damit sind neben der Online-Bestellmöglichkeit auch konventionelle Bestellwege weiterhin zugelassen. Ihre Verwendung muss ggf. durch den Nutzer selbst ausgeschlossen werden.
  4. Zugangsadresse, Nutzername und Passwort werden per Briefpost übermittelt. Der Nutzer ist für die Sicherheit dieser Daten selbst verantwortlich. Für die dem Nutzer durch missbräuchliche Verwendung dieser Daten entstehenden Kosten kann Plasticard-ZFT nicht haftbar gemacht werden.
  5. Der Online-Depot-Bestand dient der Kundeninformation und stellt nicht den verbindlichen Depotbestand dar.
  6. Nach Eingabe und Kontrolle der Kartendaten lässt der Kunde mittels des „Bestellen“ – Buttons verbindlich eine Bestellung bei Plasticard-ZFT aus, eine gesonderte Auftragsbestätigung durch Plasticard-ZFT erfolgt nicht. Weitere e-mails und Meldungen des Online-Depots über den Status der eingegangenen Bestellungen dienen rein informativen Zwecken.
  7. Wiederverkäufer haften selbst gegenüber ihren Kunden für von ihnen vorgenommene Eingriffe in den Bestellablauf.

9. Teilunwirksamkeit

Im Falle einer Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.

Hinweis gemäß §33 BDSG: 
Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden maschinell erfasst und gespeichert.